Arbeitslosengeld II erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteinganges- bzw. der persönlichen Abgabe des Antrages. Für Zeiten vor der Antragstellung werden keine Leistungen erbracht.
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ALG II - Hauptantrag
ALG II - Hauptantrag - Ausfüllhinweise
ALG II - Anlage WEP - Weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft
ALG II - Anlage KI - Kinder
ALG II - Weiterbewilligungsantrag
ALG II - Veränderungsmitteilung Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
ALG II - Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung
ALG II - Anlage EK - Einkommenserklärung
ALG II - Einkommensbescheinigung
ALG II - Ausfüllhinweise zur Einkommensbescheinigung
ALG II - Arbeitsbescheinigung
ALG II - Anlage EKS - Erklärung zum Einkommen Selbständiger
ALG II - Abschließende Angaben zum Einkommen Selbständiger
ALG II - Anlage VM - Vermögen
ALG II - Anlage VE - Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaften
ALG II - Anlage SV - Sozialversicherung Bezieher Arbeitslosengeld II
ALG II - Anlage HG - Hilfebedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft
ALG II - Anlage MEB - Ärztl. Bescheinigung wegen Mehrbedarf für Ernährung
ALG II - Anlage UH - Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten
ALG II - Anlage UF - Unfallfragebogen
ALG II - Schweigepflichtentbindung
ALG II - Antrag Zuschuss Kosten der Unterkunft für Auszubildende
ALG II - Vermieterbescheinigung |